Bürgerentscheid Freibad-Ganzjahresbad Roding

Gleichberechtigung

Nach Ganzjahresbad-Broschüre muss die Stadt nun auch Freibad-Broschüre auflegen


Nachdem in einer Broschüre über die Vorteile eines Ganzjahresbades informiert wurde, musste aus Gründen der Gleichberechtigung ein zweites Infoschreiben mit den Vorteilen einer Freibadsanierung aufgelegt werden.

Nachdem in einer Broschüre über die Vorteile eines Ganzjahresbades informiert wurde, musste aus Gründen der Gleichberechtigung ein zweites Infoschreiben mit den Vorteilen einer Freibadsanierung aufgelegt werden.

Es ist mittlerweile die dritte Broschüre, die zum Thema Bürgerentscheid Freibad-Ganzjahresbad ins Haus flattert. Nach dem Infoschreiben der Stadt Roding, das vor allem die Vorteile eines Ganzjahresbades beleuchtet, sah sich die Kommune mit der Gemeindeordnung konfrontiert, die in Paragraf 18a, Absatz 15, festschreibt, dass grundsätzlich auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens Anspruch darauf haben, ihre Argumente in gleicher Form zu veröffentlichen.

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