Schöffengericht
Im Rausch einen Menschen auf Höhe Arnschwang totgefahren
20. August 2024, 16:59 Uhr
Von
Redaktion Cham
Wer sturzbetrunken einen Menschen totfährt, steht normalerweise mit mehr als einem Bein im Gefängnis. Ein 55-Jähriger, der im August 2023 auf der B 20 bei Arnschwang mit über zwei Promille einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat, bleibt trotzdem auf freien Fuß. Hauptsächlich, weil der Beifahrer im entgegenkommenden Wagen, den er in jener Nacht mit knapp 100 km/h rammte, nicht angeschnallt war. Das Schöffengericht in Cham verurteilte den Maschinenbediener am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
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