Landgericht Deggendorf
Mord in Regen wird verhandelt
28. Februar 2022, 9:50 Uhr aktualisiert am 28. Februar 2022, 13:30 Uhr
Zwei Küchenmesser und 111 Messerstiche: Das sind Zahlen, die einem das Blut in den Adern gefrieren lassen - und mit denen sich die Große Strafkammer des Landgerichts Deggendorf ab Montag, 14. März, befassen muss. Ein 22 Jahre alter Somalier hat sich ab da vor dem Schwurgericht wegen Mordes zu verantworten.
Der Beschuldigte soll am 19. Juli vergangenen Jahres vor 1.30 Uhr einen Mitbewohner der Obdachlosenunterkunft in Regen in dessen Zimmer heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und grausam erstochen haben.
Der Beschuldigte habe dem Getöteten dabei mit zwei Küchenmesser insgesamt 111 Messerstiche zugefügt, schreibt das Landgericht in einer Pressemitteilung. Doch damit nicht genug: Wenige Stunden nach der Tat soll der Beschuldigte den Körper des Getöteten in sein Zimmer verbracht und ihn dort enthauptet haben.
Die Staatsanwaltschaft Deggendorf geht davon aus, dass der Beschuldigte das Opfer im Schlaf getötet und damit heimtückisch gehandelt habe. Der Beschuldigte habe ihm laut Antragsschrift zudem jegliches Lebensrecht aberkannt, da der Getötete aus Sicht des Beschuldigten von imaginären Personen besessen gewesen sei.
Weil der Beschuldigte diese Tat aufgrund seiner psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll, beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Sicherungsverfahren).
Das Sicherungsverfahren ist eine besondere Strafverfahrensart. Das Gericht kann dabei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus selbstständig anordnen, wenn das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durchgeführt werden kann.
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist zeitlich unbefristet, eine Überprüfung findet in regelmäßigen Abständen statt. Insgesamt sollen an vier Prozesstagen 25 Zeugen vernommen sowie drei Sachverständige gehört werden.
Die Kammer wird mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt sein.