Sprayer erwischt
Hohenwarther sperrt 20-Jährigen in FFW-Haus ein
8. November 2023, 9:09 Uhr
Am 3. November hat ein junger Mann das Feuerwehrhaus in Hohenwarth (Landkreis Cham) unberechtigt betreten. Möglicherweise suchte der 20-Jährige laut Polizei eine Gelegenheit zum Sprayen. Dank eines aufmerksamen Gemeindebürgers konnte dies verhindert werden.
Bereits am zurückliegenden Freitag, gegen 08.20 Uhr, beobachtete ein Nachbar des Feuerwehrhauses Hohenwarth, wie eine dunkel gekleidete Person um das Gerätehaus schlich und die Türgriffe der Außentüren probierte. An der straßenabgewandten Seite war die Tür lediglich ins Schloss gezogen, sodass der 20-jährige Mann die Tür öffnen und das Gebäude betreten konnte. Der umsichtige Nachbar informierte daraufhin ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das sofort zum Feuerwehrhaus eilte und kurzerhand die Tür zusperrte, sodass der junge Bursche nicht mehr fliehen konnte. Im Anschluss informierte der Feuerwehrler über Notruf die Polizei.
Wenige Minuten später trafen Einsatzkräfte der Polizei Bad Kötzting ein. Der 20-Jährige, der in einer Nachbargemeinde wohnt, war völlig verdutzt über das schnelle Handeln aller Beteiligten und konnte durch die Beamten widerstandslos festgenehmen werden.
Zuvor spielte er aber noch, einen Monat zu früh, „Nikolaus“ und verstecke seine mitgeführten Spraydosen in den Schuhen der Feuerwehrmänner, wohl um zu verhindern, dass die Polizisten diese bei ihm fanden. Die vermeintlichen „Geschenke“ wurden jedoch schnell entdeckt. Zu einer Sachbeschädigung am Gebäude und den Einsatzmitteln der Feuerwehr kam es nicht.
Da der junge Mann nicht berechtigt war, das Feuerwehrhaus zu betreten, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet. Auf dem Mobiltelefon des amtsbekannten Sprayers wurden zudem Bilder und Videosequenzen aufgefunden, die ihn zurückliegend bei seiner künstlerischen Tätigkeit zeigen. Hierbei besprühte er Mauern und Gegenstände die sich an Örtlichkeiten im Bereich Bad Kötzting und Rimbach befinden. Der 20-Jährige muss sich nun auch wegen Sachbeschädigung verantworten.