Teil-Impfpflicht

Verfassungsrechtler verpassen Söder einen Dämpfer


Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung über einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Corona-Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege veröffentlicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung über einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Corona-Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege veröffentlicht.

Die höchsten deutschen Richter haben gesprochen - und ihr Urteil wird Markus Söder nicht gefallen. Die Impfpflicht für die Beschäftigten von Altenheimen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegediensten kann wie geplant Mitte März in Kraft treten, nachdem das Bundesverfassungsgericht am Freitag einen Eilantrag von über 300 Klägern aus medizinischen Berufen gegen die Impfpflicht abgelehnt hat.

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