"Bündnis für Toleranz"

Verfassungsgericht verhandelt über AfD-Klage gegen Landtag


Nach einer Klage der AfD-Landtagsfraktion muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Mitgliedschaft des Landtags im "Bündnis für Toleranz" entscheiden (Symbolbild).

Nach einer Klage der AfD-Landtagsfraktion muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Mitgliedschaft des Landtags im "Bündnis für Toleranz" entscheiden (Symbolbild).

Von mit Material der dpa

Darf der Landtag einem Bündnis angehören, das Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus bekämpft? Die AfD meint Nein und hat Klage am höchsten Gericht des Landes eingereicht.

Nach einer Klage der AfD-Landtagsfraktion muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Mitgliedschaft des Landtags im "Bündnis für Toleranz" entscheiden. Bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch um 10.30 Uhr geht es unter anderem um die Frage, ob die Mitgliedschaft die politische Neutralität des Parlaments gefährdet. Dies kritisiert die AfD seit einiger Zeit, war aber bereits im Mai 2020 im Ältestenrat mit ihrer Forderung nach einem Austritt gescheitert. Daraufhin hatte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) erklärt, es komme überhaupt nicht in Frage, dass der Landtag das Bündnis verlasse.

Das "Bündnis für Toleranz" wurde 2005 auf Initiative der evangelischen und der katholischen Kirche ins Leben gerufen. Mehr als 78 Vereine, Gewerkschaften, Stiftungen und Verbände sind inzwischen Mitglieder, darunter neben dem Landtag auch mehrere Ministerien. Sie alle eint das Ziel, rechtsextremes, antisemitisches und rassistisches Gedankengut zu bekämpfen.

Die AfD-Fraktion zog vor Gericht, um die seit 2009 bestehende Mitgliedschaft für nichtig erklären zu lassen. Aus ihrer Sicht verletzt die Mitgliedschaft das staatliche Neutralitätsgebot und ist mit dem freien Mandat der Abgeordneten unvereinbar.