Niederlage vor Gericht
Bayerns Verfassungsgerichtshof schmettert AfD-Antrag ab
11. August 2021, 14:06 Uhr aktualisiert am 11. August 2021, 14:06 Uhr
Kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion zum Thema Bundestagsvizepräsident abgelehnt hatte (siehe Kasten), gab es für die bayerische AfD-Landtagsfraktion am Mittwoch in München vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine zweite juristische Klatsche: Die Verfassungshüter des Freistaats wiesen einen Antrag der Fraktion ab, die Mitgliedschaft des Landtags im "Bayerischen Bündnis für Toleranz" für verfassungswidrig zu erklären - und zwar als unzulässig.
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