Meinung

Schwächere Position

Väter sind beim Familienrecht nicht gleichberechtigt


Unverheiratete, leibliche Väter haben nur Anspruch auf Umgang, wenn es dem Kindeswohl dient. Das ist nicht mehr zeitgemäß und das Urteil der Verfassungsrichter folgerichtig.

Unverheiratete, leibliche Väter haben nur Anspruch auf Umgang, wenn es dem Kindeswohl dient. Das ist nicht mehr zeitgemäß und das Urteil der Verfassungsrichter folgerichtig. (Symbolbild)

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es im Grundgesetz. In der deutschen Lebenswirklichkeit ist Gleichberechtigung noch nicht erreicht, meist zum Nachteil der Frauen. Für Männer gilt die Benachteiligung, wenn sie Väter sind. Denn wenn sie mit der Mutter ihrer Kinder nicht verheiratet sind, befinden sie sich rechtlich in der schwächeren Position. Es hängt von der Mutter ab, ob die Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht geteilt wird. Unverheiratete, leibliche Väter haben nur Anspruch auf Umgang, wenn es dem Kindeswohl dient. Das ist nicht mehr zeitgemäß und das Urteil der Verfassungsrichter folgerichtig.

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