Politische Stiftungen

Teilerfolg für die AfD


Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, verkündet das Urteil in Sachen "Desiderius-Erasmus-Stiftung".

Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, verkündet das Urteil in Sachen "Desiderius-Erasmus-Stiftung".

Von Redaktion Politik und Bayern

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Erleichterung im politischen Berlin förmlich spürbar. Die Karlsruher hatten den Fall der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung auf dem Tisch und fällten ein Urteil, das wohl als salomonisch bezeichnet werden kann: Dass die Stiftung kein Steuergeld aus dem Bundeshaushalt bekommt, ist zwar einerseits nicht rechtens. Anderseits bekommt sie trotzdem kein Geld ausgezahlt. Jedenfalls noch nicht.

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