AZ-Kommentar
Sterbehilfe: Wie lange ist ein Leben lebenswert?
16. April 2019, 22:48 Uhr aktualisiert am 16. April 2019, 22:48 Uhr
Die Nachrichtenredakteurin Lisa Marie Albrecht über das Verbot von Sterbehilfe.
Der Paragraf 217 trifft die Falschen. Wenn Ärzte und Palliativmediziner todkranke Patienten bei einem ausweglosen Leiden nicht richtig behandeln können, weil sie Strafen fürchten, verlieren alle. Ursprünglich sollte das Verbot der Sterbehilfe verhindern, dass durch Angebote von Suizidhilfe-Vereinen Nachfrage entsteht. Doch glaubt tatsächlich jemand, dass ein unheilbar Kranker eine solch schwerwiegende Entscheidung leichtfertiger trifft, nur weil er es kann? Derzeit wird die Verantwortung auf die Angehörigen abgewälzt, denen nicht nur die nötige Kompetenz fehlt, sondern die auch in vielen Fällen nicht bereit sind, einen lieben Menschen gehen zu lassen, sei es aus Verlustangst oder falscher Hoffnung.
Die Debatte ist so heikel, weil sie eine grundsätzliche ethische Frage aufwirft: Wie lange ist ein Leben, mein Leben, lebens- und schützenswert? Darauf muss jeder selbst die Antwort finden. Doch wer sich - unter strengsten Kriterien und nach reiflicher Überlegung - entscheidet zu gehen, muss rechtssicher beim Sterben begleitet werden dürfen. Denjenigen, die sich dazu entschließen, geht es um etwas, das ihnen wichtiger erscheint als der Erhalt ihres Lebens: den Erhalt ihrer Würde.
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