Corona
Richter kippen und bestätigen Testpflichten in Altenheimen
2. März 2021, 22:18 Uhr aktualisiert am 2. März 2021, 22:18 Uhr
Von
Ralf Müller
Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen in Bayern müssen sich ab sofort nicht mehr mindestens drei Mal wöchentlich auf eine Corona-Infektion testen lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss dem entsprechenden Eilantrag einer Würzburger Pflegedienstleiterin stattgegeben. Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. VGH-Senat setzte damit diese Regelung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahenverordnung vorläufig außer Vollzug.
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