Corona

Richter kippen und bestätigen Testpflichten in Altenheimen


Der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verpflichtung für Besucher von Alten- und Pflegeheimen zur Vorlage eines negativen Corona-Tests. Beschäftigte müssen dagegen keinen Test mehr vorweisen.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verpflichtung für Besucher von Alten- und Pflegeheimen zur Vorlage eines negativen Corona-Tests. Beschäftigte müssen dagegen keinen Test mehr vorweisen.

Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen in Bayern müssen sich ab sofort nicht mehr mindestens drei Mal wöchentlich auf eine Corona-Infektion testen lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss dem entsprechenden Eilantrag einer Würzburger Pflegedienstleiterin stattgegeben. Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. VGH-Senat setzte damit diese Regelung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahenverordnung vorläufig außer Vollzug.

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