Pandemie
Corona-Ausgangsbeschränkungen waren unzulässig
6. Oktober 2021, 16:28 Uhr aktualisiert am 6. Oktober 2021, 19:59 Uhr
Von
Ralf Müller
Angst und Unsicherheit waren im Frühjahr 2020 groß, als in Deutschland der Covid-19-Erreger um sich griff. Besonders drastische Maßnahmen ergriff im März die bayerische Staatsregierung mit der ersten und schärfsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Sie verbot den Bürgern, "ohne triftigen Grund" die eigene Wohnung zu verlassen. Das war rechtswidrig, entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).
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