"Bürgerbeauftragter"
Grüne wollen Petitionsrecht in Bayern reformieren
18. Juli 2022, 13:56 Uhr aktualisiert am 18. Juli 2022, 21:57 Uhr
Von
Ralf Müller
"Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden", verspricht Artikel 115 der bayerischen Verfassung. In der Praxis hat dies zu einem detaillierten Petitionsrecht und einen Petitionsausschuss im Landesparlament geführt, der gut beschäftigt ist. Zudem verwenden auch andere Landtagsausschüsse viel Zeit auf Petitionen aus ihrem Fachbereich. Doch zufrieden mit dem Verfahren sind wenige.
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