Vor Gipfel
Gesundheitsminister verlangen Klärung bei Einrichtungsimpfpflicht
22. Januar 2022, 17:24 Uhr aktualisiert am 22. Januar 2022, 17:24 Uhr
Die Gesundheitsminister der Länder fordern bei der beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Corona vom Bundesgesundheitsministerium mehr Informationen zur konkreten Umsetzung. Zudem sprechen sie sich für die Prüfung eines mehrstufigen Verfahrens aus, so dass ungeimpfte Beschäftigte nicht sofort mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden müssten. Außerdem plädieren sie dafür, den bald zur Verfügung stehenden Impfstoff Novavax zunächst vorrangig diesem Personenkreis anzubieten.
In einem gemeinsamen Beschluss nach einer Schaltkonferenz der Ressortchefs am Samstag wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten, gemeinsam mit den Bundesländern "unverzüglich" alle offenen Fragen bei dem Thema zu klären, etwa für wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Kritiker hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, dass durch die Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere Arbeitskräfte verloren gehen könnten.
Die Gesundheitsminister fordern nun eine Prüfung, ob nicht vor einem Tätigkeitsverbot zunächst Bußgelder verhängt werden könnten. Die Gesundheitsministerkonferenz sieht es in ihrem Beschluss zudem "als erforderlich an, den Impfstoff von Novavax prioritär an bisher nicht geimpfte Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen zu verimpfen". Novavax soll ab Ende Februar erhältlich sein. Der Impfstoff könnte für Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher verfügbaren Corona-Präparate.