Vor Verfassungsgericht
Freistaat klagt gegen die Wahlrechtsreform
16. Mai 2023, 17:44 Uhr
Von
Ralf Müller
Wie angekündigt hat das bayerische Kabinett am Dienstag in München beschlossen, gegen das neue Bundestagswahlrecht ein Normenkontrollverfahren zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Gang zu setzen. Bayern sieht darin gravierende Verstöße gegen das Gleichheits-, Demokratie- und Bundesstaatsprinzip, wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach der Sitzung ausführte.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden