Meinung

Bundestag

Ein AfD-Verbotsverfahren könnte sich als Bumerang erweisen


Das Chaos im Thüringer Landtag hat die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren neu angefacht. 37 Bundestagsabgeordnete aus SPD, Union, Grünen und Linken unterstützen einen entsprechenden Antrag.

Das Chaos im Thüringer Landtag hat die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren neu angefacht. 37 Bundestagsabgeordnete aus SPD, Union, Grünen und Linken unterstützen einen entsprechenden Antrag.

Die AfD hat zuletzt in Thüringen gezeigt, wes Ungeistes Kind sie ist - mit einem richterlich festgestellten Angriff auf den Parlamentarismus und die Verfassung des Landes. Die AfD gilt in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem und ist in einem halben Dutzend weiteren als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. In ihren Reihen finden sich Neonazis und andere üble Gestalten, Hetzer gegen den Staat und die Demokratie sowie knallharte Rassisten. Es ist richtig, die Rolle der AfD und den Umgang mit ihr im Bundestag zu diskutieren, sie mit ihren Positionen und ihrem Ungeist zu konfrontieren und das Für und Wider eines Verbots abzuwägen.

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3 Kommentare:


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Christian L.

am 30.09.2024 um 21:35

Ich denke diese Anstrengung eines verboten ist darin begründet weil einige abgeordnete im Bundestag angst haben nächstes Jahr ihren gut bezahlten Stuhl unterm Hintern zu verlieren. Am Ende müsste einige ja noch was arbeiten.



Joachim D.

am 30.09.2024 um 18:23

Die AfD ist eine verantwortungsvolle, konservative Partei! Die parlamentarische Demokratie als solche kennt keine Parteiverbote. Wer auch nur über Parteiverbote schwadroniert, ist antidemokratisch. Joachim Datko - Physiker, Philosoph



Helene W.

am 02.10.2024 um 19:34

Die AfD ist vom Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft. Gleiches gilt für die "Junge Alternative" (JA). Als rechtsextremistische Verdachtsfälle gelten die AfD-Landesverbände von Niedersachsen, Bremen, Hessen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern. Zum Schutz unserer Demokratie dürfen lt. Grundgesetz verfassungsfeindliche Parteien verboten werden. Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht.



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