Meinung

Infektionsschutzgesetz

Der Bund darf. Aber soll er auch?


Bundeskanzlerin Angela Merkel strebt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes an.

Bundeskanzlerin Angela Merkel strebt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes an.

Der Streit darüber, ob der Bund im Corona-Kampf mehr Kompetenzen übernehmen darf, ist im Grunde genommen hinfällig. "Der Bund kann die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vollumfänglich gesetzlich regeln", hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer aktuellen Expertise herausgearbeitet. Mehr noch. Die Ausführung der gesetzlichen Vorschriften wäre demnach zwar Angelegenheit der Länder, sie haben dabei allerdings kaum eigenen Interpretationsspielraum. De facto kann der Bund also Corona-Maßnahmen für ganz Deutschland vorgeben. Sein langer Arm reicht dabei bis in die Landkreise hinein.

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