Meinung

Rundfunkbeitrag

Der Auftrag der Richter


Es ist nicht das erste Mal, dass Karlsruhe den aufgeblähten Anstalten Hinweise gibt, wie sie sich aufstellen müssen, um dauerhaft eine Existenzberechtigung zu haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass Karlsruhe den aufgeblähten Anstalten Hinweise gibt, wie sie sich aufstellen müssen, um dauerhaft eine Existenzberechtigung zu haben.

In den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten hat es am Donnerstag ein großes Aufatmen gegeben: Das Bundesverfassungsgericht hat die Blockade aus Sachsen-Anhalt gebrochen und den Weg für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent im Monat freigemacht. Kleckerkram, könnte man meinen. Doch es geht darum, eine 1,5 Milliarden Euro große Finanzlücke bei ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schließen. Wahrlich eine Menge Geld. Können die Sender also nun, nachdem das Gericht ihren Anträgen entsprochen hat, weitermachen wie bisher? In ihrer Freude sollten sie nicht übersehen, dass die Richter ihnen einen ganz klaren Auftrag gegeben haben.

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