NSU
Das Unbehagen bleibt
19. August 2021, 18:29 Uhr aktualisiert am 19. August 2021, 20:56 Uhr
Lebenslänglich für Beate Zschäpe, besondere Schwere der Schuld. Dieses Urteil ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat nur eine Einzelstrafe verworfen, was aber keinen Einfluss auf das Strafmaß hatte. Nicht nur die Hinterbliebenen der Terroropfer des NSU, des "Nationalsozialistischen Untergrunds", dürften erleichtert sein. Für sie aber ist der Beschluss des BGH, der auch die Urteile gegen zwei NSU-Unterstützer bestätigt hat, von besonderer Bedeutung. Sie müssen nicht mehr fürchten, dass die Morde an ihren Männern, Vätern und Brüdern sowie an der Polizistin Michèle Kiesewetter ungesühnt bleiben.
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