Meinung
Bürgerrechte
Das Recht auf Abtreibung in Frankreichs Verfassung ist ein mutiger Schritt
4. März 2024, 15:30 Uhr
Von
Birgit Holzer
Auch wenn Frankreichs Rechtsextreme es so aussehen lassen wollen: Das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufnehmen zu lassen, ist weder ein banaler noch ein überflüssiger Akt. Es handelt sich gerade in Zeiten, in denen Bürgerrechte eher eingeschränkt als ausgeweitet werden, um einen mutigen Schritt, um eine Errungenschaft auch in der Zukunft zu bewahren. Auch wenn sich eine Verfassung durchaus wieder ändern lässt. Nichts ist automatisch garantiert; auch für den Erhalt von Bürgerrechten gilt es stets zu kämpfen.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden