Klimaproteste
Buschmann überprüft Rechtsrahmen für Angriffe auf Kunstwerke
13. November 2022, 12:29 Uhr aktualisiert am 13. November 2022, 12:29 Uhr
Sie blockieren Autobahnen und bespritzen Kunstwerke mit Suppe: Klimaschutz-Demonstranten erhitzen seit Wochen die Gemüter. Über den rechtlichen Umgang damit sind Politiker uneins.
Angriffe auf Kunstwerke und Straßenblockaden: Zahlreiche Proteste von Klimademonstranten in den vergangenen Wochen befeuern die Debatte über die rechtlichen Konsequenzen solcher Aktionen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) prüft nach Protesten in Kunstmuseen, ob der Rechtsrahmen für Strafen ausreicht. Er sagte der "Bild am Sonntag", sein Ministerium werde genau beobachten, wie die Justiz mit den Angriffen auf Kulturschätze umgehe. "Sollte ich zu dem Ergebnis kommen, dass der rechtliche Rahmen nicht ausreicht, werde ich handeln. Ich werde mein Haus genau prüfen lassen, ob wir hier ein gesetzliches Defizit haben."
Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte am Sonntag: "Wir wollen prüfen, ob wir möglicherweise eine Lücke im Strafgesetzbuch haben, die man mit einem neuen Straftatbestand schließen könnte." In den vergangenen Wochen hatten Klimademonstranten in Deutschland und anderen europäischen Ländern unter anderem Straßen blockiert und sich dort oder an Gemälde festgeklebt sowie Kunstwerke mit Lebensmitteln bespritzt, ohne sie jedoch zu beschädigen. Die Aktivisten wollen damit ihrer Forderung nach einer entschiedeneren Bekämpfung des Klimawandels Nachdruck verleihen.
Baum: "Pervertierung" durch bayerische Gesetze
Zu Besonnenheit mahnte der FDP-Politiker und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum. "Die Gesetze, die wir haben, reichen völlig aus", sagte er am Samstag im Deutschlandfunk. Das Recht müsse angewandt werden, und zwar möglichst schnell nach einer Tat. Es müsse aber "nicht pervertiert werden, wie die Bayern das jetzt tun mit einem Polizeigewahrsam", sagte Baum mit Blick auf eine besondere juristische Regelung in dem Bundesland.
Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden. Nach Festklebeaktionen in München war Anfang November für mehrere Klimaaktivisten ein 30-tägiger Gewahrsam beantragt worden.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warb für das Vorgehen. In Bayern gebe es Gewahrsam für diejenigen, die neue Straftaten ankündigen, sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Wir brauchen in ganz Deutschland eine klare Linie", forderte er.