Einmalige Zahlung
Bundestag beschließt Energiepreispauschale für Rentner
20. Oktober 2022, 14:09 Uhr aktualisiert am 20. Oktober 2022, 18:00 Uhr
Erleichterungen speziell für Rentnerinnen und Rentner gab es in den ersten Entlastungspaketen der Ampel nicht. Nun sollen sie noch vor Weihnachten 300 Euro bekommen. Auch für eine andere Gruppe hat der Bundestag Entlastungen beschlossen.
Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich im Dezember über mehr Geld auf ihrem Konto freuen. Noch vor Weihnachten erhalten sie wegen der hohen Energiepreise einmalig 300 Euro. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, das die Einmalzahlung bis 15. Dezember vorsieht. Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich. In der Debatte hatte es zuvor auch reichlich Kritik an den Regierungsplänen gegeben.
Der CSU-Sozialexperte Max Straubinger begrüßte die Entlastung im Grundsatz, warf der Regierung aber mangelnde Zielgenauigkeit vor. So gingen Opfer von Unfällen und Gewalttaten, die Anspruch auf Opferrenten haben, leer aus. Auch die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing bemängelte, dass erneut bestimmte Gruppen - etwa Behinderte oder pflegende Angehörige - nicht bedacht wurden. Zudem komme die Entlastung für Rentnerinnen und Rentner zu spät.
Die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl sagte, es bleibe ein Geheimnis der Regierung, warum sie ein Vierteljahr gebraucht habe, um zu begreifen, dass auch Rentnerinnen und Rentner heizen müssten. "Fakt ist, die Energiepreispauschale reicht nicht, um über den Winter zu kommen", sagte sie zudem.
Mehr als 20 Millionen Menschen werden nun von der Finanzspritze profitieren. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden - die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese (SPD), verteidigte die Pauschale als "großen Schritt". Insgesamt 6,4 Milliarden Euro soll die Maßnahme den Bund kosten.
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Ebenso profitieren davon Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll der Steuerpflicht unterliegen.
Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt. Bei den vorherigen Entlastungspaketen waren keine Entlastungen eigens für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen gewesen. Berufstätige hatten schon im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausbezahlt bekommen.
Mit dem Gesetz beschloss der Bundestag auch die Anhebung der Verdienst-Obergrenze für sogenannte Midi-Jobs auf maximal 2000 Euro monatlich. Bis zu dieser Grenze gilt künftig, dass Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sollen um 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Stattdessen haben die Arbeitgeber Mehrausgaben zu tragen. Derzeit liegt die Grenze bei 1600 Euro.
Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets der Ampelkoalition. Griese nannte die Maßnahme eine zielgerichtete Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Die Linken und die Union befürchteten jedoch, dass insbesondere Frauen dadurch in Teilzeit und zu Niedriglohnjobs getrieben werden. Der Arbeitgeberverband BDA hatte die Ausweitung der Midi-Jobs heftig kritisiert.