Corona-Pandemie
Bundestag berät über Impfpflicht für Klinik-Personal
7. Dezember 2021, 5:51 Uhr aktualisiert am 7. Dezember 2021, 6:40 Uhr
Der Bundestag berät heute erstmals über die geplante Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.
Die Pläne der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP sehen außerdem vor, dass Impfungen künftig auch von Zahnärzten oder Apothekern durchgeführt werden können. Die Länder sollen darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen wie Restaurantschließungen zu ergreifen.
Für die Neuregelungen soll erneut das Infektionsschutzgesetz geändert werden, das erst im November reformiert worden war. Ziel ist ein Beschluss noch in dieser Woche. Der Bundesrat kommt deshalb am Freitag zu einer Sondersitzung zusammen.
Klingbeil gegen Parteipolitik
SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, der am Wochenende zum Co-Parteichef gewählt werden soll, warb angesichts der Corona-Lage für ein gemeinsames Vorgehen über Parteigrenzen hinweg. "Es darf da keine Farbspiele geben. Sondern es muss überparteilich ein Bündnis geben, das den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt", sagte er am Montagabend in den ARD-"Tagesthemen".
Angesprochen darauf, dass die Ampel-Parteien gegenüber ihren ursprünglichen Plänen zum Infektionsschutzgesetz nachschärfen mussten, sagte er: "Ja, aber da sage ich Ihnen auch: Da darf es keinen falschen Stolz geben, und da darf es kein parteipolitisches Denken geben. Sondern wir müssen das tun, was notwendig ist, um schwierige Wochen, die jetzt vor uns liegen, um die zu meistern."
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Der vorab bekanntgewordene Gesetzentwurf sieht vor, dass zum 15. März 2022 eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt wird: Betroffen sind Beschäftigte etwa in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen. Befristet sollen nach entsprechenden Schulungen auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Impfungen bei Menschen ab 12 Jahren berechtigt werden. Die Punkte im Einzelnen:
- Spezial-Impfpflicht: In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es "nach mehrmonatiger Impfkampagne noch relevante Impflücken", heißt es im vorliegenden Entwurf. Beschäftigte sollen daher bis 15. März ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen - oder Arzt-Bescheinigungen vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Gelten soll es auch für Personal von Arztpraxen, Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen.
- Mehr Impfungen: Neben Ärzten sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Impfungen bei Menschen ab zwölf Jahren berechtigt werden. Voraussetzung sollen eine ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein. Muster-Schulungskonzepte sollen bis 31. Dezember entwickelt werden.
- Schärfere regionale Maßnahmen I: Bei sehr kritischer Lage sollen die Länder - wenn ihre Parlamente das beschließen - härtere Beschränkungen für Freizeit oder Sport anordnen können. Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen sind nach einem ersten Ampel-Gesetz ausgeschlossen - nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind: besonders größere Sportveranstaltungen. Klargestellt werden soll, dass Schließungen etwa der Gastronomie und Verbote von Kongressen möglich sind - aber von Fitnesscentern und Schwimmhallen nicht.
- Schärfere regionale Maßnahmen II: Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem Entwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden.