Kabinettsbeschluss
Bayern reicht Verfassungsklage gegen Erbschaftsteuer ein
23. Mai 2023, 18:28 Uhr
Von
Florian Kronfeldner und Ralf Müller
In etwa zwei Wochen wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine weitere Klage des Freistaats Bayern auf den Tisch bekommen. Die Staatsregierung hat am Dienstag in München beschlossen, Normenkontrollklage gegen die Erbschaftsteuer einzulegen. Das Gesetz verstoße wegen zu niedriger Freibeträge gegen den Gleichheitssatz, erläuterte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
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