Meinung

Bundesverfassungsgericht

AfD-Urteil: Das ist kein Skandal, sondern Demokratie


Karlsruhe hat entschieden: Die AfD hat nicht automatisch ein Recht auf Ausschussvorsitze im Bundestag.

Karlsruhe hat entschieden: Die AfD hat nicht automatisch ein Recht auf Ausschussvorsitze im Bundestag.

Es ist ein wichtiger Beschluss, den das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch verkündet hat, und dessen Folgen weit über die Fragen hinausreichen, die in Karlsruhe verhandelt wurden. Die AfD kann nicht automatisch den Vorsitz in Ausschüssen beanspruchen, nur weil ihr der durch die Geschäftsordnung des Bundestages zusteht, und weil das Prozedere der Postenvergabe parlamentarische Tradition ist. Außerdem können Vorsitzende abgewählt werden, wenn sie sich, wie der AfD-Mann Stephan Brandner, der den Chefsessel des Rechtsausschusses räumen musste, als unwürdig erweisen, ihr Amt auszuführen.

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