Angebliches Attentat

AfD-Chef Chrupalla scheitert mit Klageerzwingungsverfahren


Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben keinen Hinweis auf ein mögliches Attentat auf AfD-Chef Tino Chrupalla ergeben.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben keinen Hinweis auf ein mögliches Attentat auf AfD-Chef Tino Chrupalla ergeben.

Die Justiz wird einem angeblichen Attentatsversuch auf den AfD-Vorsitzenden Timo Chrupalla nicht weiter nachgehen. Der vierte Strafsenat des Oberlandeserichts (OLG) München hat einen Klageerzwingungsantrag des AfD-Politikers in Zusammenhang mit einer angeblichen Körperverletzung in Ingolstadt zurückgewiesen. Gegen diesen am Freitag in München bekannt gegebenen Beschluss ist kein weiteres Rechtsmittel mehr zulässig.

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