Angebliches Attentat
AfD-Chef Chrupalla scheitert mit Klageerzwingungsverfahren
24. Mai 2024, 15:22 Uhr
Von
Ralf Müller
Die Justiz wird einem angeblichen Attentatsversuch auf den AfD-Vorsitzenden Timo Chrupalla nicht weiter nachgehen. Der vierte Strafsenat des Oberlandeserichts (OLG) München hat einen Klageerzwingungsantrag des AfD-Politikers in Zusammenhang mit einer angeblichen Körperverletzung in Ingolstadt zurückgewiesen. Gegen diesen am Freitag in München bekannt gegebenen Beschluss ist kein weiteres Rechtsmittel mehr zulässig.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden