Steuererklärung

So vermeinden Sie zusätzliche Kosten!


Langsam wird es Zeit für die Steuererklärung 2015!

Langsam wird es Zeit für die Steuererklärung 2015!

Haben Sie die Steuererklärung für 2015 schon gemacht? Wenn Sie Ihre Belege noch nicht genau unter die Lupe genommen haben, dann sollten Sie sich sputen. Wer die Steuererklärung zu spät einreicht, muss meist draufzahlen.

"Wer noch für 2015 eine Steuererklärung abgeben muss, sollte diese bis spätestens 31. Mai 2016 beim zuständigen Finanzamt einreichen," darauf weist die Steuerberaterkammer München hin. Denn wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, dem drohen möglicherweise kräftige Verspätungszuschläge.

Der Verspätungszuschlag darf dabei zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen, aber 25.000 Euro nicht übersteigen. Immerhin gibt es auch eine kleine gute Nachricht für alle Säumigen: Wenn die festgesetzte Steuer Null Euro beträgt, also keine Nachzahlung fällig wird, darf dafür laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch kein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. "Dies gilt allerdings nicht für Erstattungen", erläutert Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer. "Hier kann die Finanzbehörde tätig werden."

Ausnahmen von dem Termin Ende Mai gibt es übrigens für all diejenigen, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen. Für diese Erklärungen ist noch Zeit bis spätestens 31. Dezember.