DIN-Standards
Sinnvoll oder überflüssig? Sieben kuriose Normen
17. August 2021, 14:28 Uhr aktualisiert am 17. August 2021, 20:30 Uhr
"Ordnung ist das halbe Leben", sagt der Volksmund. Zumindest das Deutsche Institut für Normung (kurz DIN) würde da wohl zustimmen. Das DIN standardisiert den Alltag und legt verbindliche Normen für unzählige Dinge fest. Aktuell sorgt es etwa mit einem Entwurf für ein neues Buchstabier-Alphabet für viel Gesprächsstoff. Ein Blick in die Geschichte des DIN zeigt, wie ordnungsliebend Deutschland bisweilen sein kann. Sieben kuriose Beispiele.
Die allererste Norm, DIN 1, stammt aus dem Jahr 1918. Sie wurde seitdem mehrmals überschrieben, ist allerdings auch heute noch zu finden. Mittlerweile trägt sie jedoch die Bezeichnung DIN EN 22339. Wer jetzt denkt, die früheste Normierung müsste sich logischerweise mit dem wichtigsten Thema beschäftigen (der Form eines Kreises oder der Länge eines Meters zum Beispiel), der irrt. DIN 1 beschäftigt sich mit den Maßen von ungehärteten Kegelstiften. Demnach muss ein Kegelstift ein Kegelverhältnis von 1:50 aufweisen.
Die Norm DIN ISO 8601 fällt in die Kategorie: Gut, dass das mal geklärt ist. Denn die Norm regelt numerische Datumsformate und Zeitangaben. Sie besagt beispielsweise, dass eine Woche ein Zeitintervall von sieben Tagen ist, das an einem Montag beginnt. Das "ISO" kennzeichnet die Norm übrigens als international, sprich: Ein Standard, der weltweit akzeptiert ist. Europaweite Normen tragen den Zusatz EN, rein deutsche Normen sind nur durch DIN gekennzeichnet.
Eine Zahnbürste, die beim Putzen die Borsten verliert? Kein schöner Gedanke! Die DIN EN ISO 20126 soll genau das verhindern. Sie regelt die allgemeinen Anforderungen an Handzahnbürsten. Dort ist etwa festgeschrieben, dass eine Handzahnbürste einer mehrmaligen Nutzung am Tag standhalten und jede einzelne Borste eine Zugkraft von 15 Newton aushalten muss.
Auch das Grillen ist in Deutschland reglementiert - namentlich durch die DIN EN 1860-1. Sie besagt etwa, dass der Abstand zwischen den Stäben eines Grillrosts nicht größer als 20 Millimeter sein darf. So soll verhindert werden, dass Würstchen beim Grillen durch die Stäbe in die Kohlen fallen.
Etwas seltsam mutet dagegen die DIN 1946-6 an. Sie regelt das Lüften des Eigenheims. Ja, auch dafür gibt es eine Norm - wenngleich diese natürlich nur eine Orientierung ist. Gelüftet werden soll demnach mindestens vier Mal täglich. Und wie lange? Zwischen Dezember und Februar empfiehlt das DIN jeweils fünf Minuten, im März und November zehn, im April und Oktober 15 und im Mai und September 20 Minuten. In den Sommermonaten von Juni bis August sollte es idealerweise eine halbe Stunde sein.
Ordnung muss sein - auch in der Liebe. Für die Beschaffenheit von Kondomen gibt es natürlich ebenfalls eine Norm. Die DIN EN ISO 4074 gehört im Vergleich aber sicherlich zu den sinnvolleren - es soll ja schließlich keine bösen Überraschungen beim Liebesspiel geben. Um verkauft werden zu dürfen, müssen Kondome demnach mindestens 16 Zentimeter lang sein. Eine feste Beschränkung der Breite gibt es nicht, sie darf aber maximal um 2 Millimeter von dem auf der Packung angegebenen Wert abweichen. Außerdem muss jedes Kondom je nach Breite ein bestimmtes Füllvolumen aushalten. Als Mindestwert gelten hier etwa fünf Liter. Sicher ist sicher...
Das sollte nicht mehr überraschend kommen: Auch für die Normen selbst gibt es natürlich eine Norm. DIN 820 legt fest, welche Kriterien bei der Normen-Vergabe eingehalten werden müssen. Die Normung ist demnach die "Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit." Sie soll der "Qualitätssicherung in allen Lebensbereichen" dienen. Stets zu DINsten!