Zivilprozess um Hund

Langer Streit um Mops "Edda": Klägerin scheitert in Berufung


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Die Mops-Hündin «Edda», später umbenannt in «Wilma», ist seit Jahren ein Fall für die Justiz. (Archivbild)

Von dpa

Fast sechs Jahre nach dem Kauf der Mops-Dame "Edda" 2018 bei Ebay-Kleinanzeigen und langem Streit über den damaligen Gesundheitszustand der Hündin ist die Käuferin auch in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm gescheitert. Die Berufung der Klägerin sei nach der mündlichen Verhandlung am Montag zurückgewiesen worden, teilte das OLG im Anschluss mit. "Der Senat hat die Revision nicht zugelassen." Damit sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Die Entscheidung beendet das juristische Tauziehen in dem Fall, der sogar international für Aufsehen gesorgt hatte.

Die Käuferin, eine Polizeibeamtin aus dem Kreis Mettmann, hatte den Mops Ende 2018 von der Stadt Ahlen in Westfalen über das Online-Portal für 690 Euro erstanden. Ein Mitarbeiter der Stadt hatte das Tier über seinen Account angeboten und dabei als gesund beschrieben. Die Hündin war zuvor von der Stadt von einer Schuldnerin gepfändet worden.

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Auch im Berufungsverfahren war die Klägerin nicht erfolgreich.

Die Klägerin sieht sich über den Gesundheitszustand des Tieres getäuscht und hatte eine fünfstellige Summe von der Stadt gefordert. Laut OLG-Sprecher wollte sie erreichen, dass die Stadt auch für künftige Behandlungskosten aufkommt.

Die Klägerin sagte am Montag am Rande des Verfahrens, die Hündin leide weiterhin unter Augenbeschwerden. Der von ihr in "Wilma" umbenannte Mops benötige täglich eine teure Salbe. Das Tier werde darauf dauerhaft angewiesen sein, die Kosten seien erheblich, schilderte sie einem dpa-Reporter. Auch mehrere Operationen waren nach früheren Angaben erfolgt. Der Mops als Haupt-"Person" war nicht zum Gerichtstermin erschienen.

Zuvor hatte die Klägerin schon vor dem Landgericht Münster im April 2023 mit ihrer Schadenersatzforderung keinen Erfolg. Ihr waren lediglich rund 226 Euro plus Zinsen für Impfkosten zugesprochen worden, die die Stadt zu zahlen habe. Dass das Tier zum Verkaufszeitpunkt auch nicht entwurmt gewesen sei und mehrere Augenkrankheiten hatte - wie von der Klägerin beschrieben - sah das Landgericht damals nicht als erwiesen an. Die Hundebesitzerin war dagegen in Berufung vor das Gericht in Hamm gezogen, wo sie nun im letzten juristischen Akt erneut scheitere.

Das Portal, auf dem der Mops 2018 verkauft worden war, heißt mittlerweile nicht mehr Ebay-Kleinanzeigen, sondern Kleinanzeigen. Ein Sprecher von Ebay stellte zudem klar, dass es sich um zwei unabhängige Unternehmen und Plattformen handelt, die seit Mai 2023 auch namentlich voneinander getrennt seien. Bei Ebay sei der Verkauf von Tieren nicht gestattet.


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