Kritik
Feuerwerks-Verkaufsverbot: Keine solide Grundlage
29. Dezember 2021, 16:53 Uhr aktualisiert am 29. Dezember 2021, 16:53 Uhr
Das wegen der Corona-Pandemie bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk entbehrt aus Sicht des Bundesverbandes Pyrotechnik (BVPK) einer soliden Grundlage.
"Die Regierung hat weder vor Erlass des Verbots noch im Verwaltungsverfahren eine Gefahrenanalyse vorgelegt", kritisierte die Organisation am Mittwoch. Zuvor war das Verbot gerichtlich bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums am Dienstag zurückgewiesen.
Enttäuschend sei, dass keine grundlegende Auseinandersetzung mit Sachargumenten erfolgt sei, so der Verband. Dieser erwägt, gerichtlich eine Auseinandersetzung mit dem Thema zu erstreiten. "Wir wünschen uns einen sachlichen Diskurs", sagte Vorstandsmitglied Ingo Schubert. Es sei eine wissenschaftlich fundierte Erhebung zu der Anzahl von Verletzungen durch Feuerwerk nötig.
Das OVG hatte in seiner Entscheidung eingeräumt, dass wegen der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich sei. Die daher nötige Folgenabwägung gehe aber zulasten der Antragsteller aus: Zwar greife das Verkaufsverbot in deren Grundrechte ein. Der verfolgte Zweck überwiege aber, nämlich eine weitere Belastung insbesondere der pandemiebedingt stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern.
Dem widersprach der Verband und verwies auf eine von ihm erstellte Meta-Analyse von wenigen vorhandenen wissenschaftlichen Studien zu Verletzungen durch Feuerwerk. Demnach komme es statistisch zu 2,3 bis 3,3 Verletzungen pro 100 000 Einwohner. "Es sind nicht die Verletzungen durch Feuerwerk, die für volle Notaufnahmen an Silvester sorgen", so Schubert. Vielmehr führten Faktoren wie etwa übermäßiger Alkoholkonsum und daraus resultierende Konflikte zu einer Belastung der Krankenhäuser.