Blaulicht

Verbotenerweise gewendet: Lastwagenfahrer blockiert B388


Dass man mit kleinen Dingen sehr wohl auch große Wirkung erzielen kann, hat am Donnerstag ein Lastwagen-Fahrer auf der B388 nachhaltig bewiesen.

Dass man mit kleinen Dingen sehr wohl auch große Wirkung erzielen kann, hat am Donnerstag ein Lastwagen-Fahrer auf der B388 nachhaltig bewiesen.

Von Polizei

Dass man mit kleinen Dingen sehr wohl auch große Wirkung erzielen kann, hat am Donnerstag ein Lastwagen-Fahrer auf der B388 nachhaltig bewiesen.

Gegen 19 Uhr befuhr er mit seinem Sattelzug die Bundesstraße in Fahrtrichtung München. Kurz nach Johanniskirchen gelangte er jedoch zur Überzeugung, just in die falsche Richtung zu fahren. Ohne zu zögern leitete er daher an der Abzweigung nach Grub - Wies den verbotenen Wendevorgang ein und bog nach links ab. Anschließend stieß er mit seinem 18-Meter-Gefährt zurück. Dabei übersah er aber die dort stark abfallende Straßenböschung und blieb mit den drei Hinterachsen seines Aufliegers hängen.

Dies hatte zur Folge, dass die Bundesstraße durch den querstehenden Lastwagen komplett versperrt wurde. Die kurze Zeit später eintreffenden Kräfte der Polizei sowie der Feuerwehren Vilsbiburg und Wolferding blieb nur noch die Errichtung einer weitläufigen Umleitung. Da zudem ein Umkippen des Aufliegers nicht gänzlich ausgeschlossen werden konnte, wurde eine Spezialfirma angefordert. Dieser gelang es dann nach längerer Zeit das Fahrzeug aus der misslichen Lage zu befreien. Gegen 20.30 Uhr konnte dann die B388 wieder freigegeben werden.

Bei der genaueren Kontrolle der Unterlagen des Lastwagen-Fahrers stellten die Polizeibeamten auch noch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen fest. In der Summe muss dieser nun neben einer dreistelligen Geldbuße auch die Bergungskosten bezahlen. Diese liegen im mittleren vierstelligen Bereich. So war es nur verständlich, dass sich die Freude des Betroffenen über die Tatsache, dass sein Fahrzeug wieder fahrbereit war, doch etwas in Grenzen hielt. Allerding hielt sich auch die Laune der (zwangsweise) wartenden Fahrzeuglenker sehr in Grenzen.