Todesfall in Grünthal

Staatsanwaltschaft entlastet Polizisten - "kein strafbares Verhalten"


Nach dem tragischen Todesfall in Grünthal hat die Staatsanwaltschaft ihre Vorermittlungen abgeschlossen. (Symbolbild)

Nach dem tragischen Todesfall in Grünthal hat die Staatsanwaltschaft ihre Vorermittlungen abgeschlossen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Am 20. März kam im Wenzenbacher Gemeindeteil Grünthal (Kreis Regensburg) ein 31-jähriger Mann bei einem Polizeieinsatz ums Leben. Der tragische Fall schlug hohe Wellen, viele stellten sich die Frage: Haben die eingesetzten Polizisten korrekt gehandelt? Nun hat die Staatsanwaltschaft Regensburg ihre Vorermittlungen abgeschlossen.

Die Behörde kommt demnach zu dem Schluss, dass die an dem Einsatz beteiligten Polizisten keine Schuld trifft. Die Fesselung des Mannes sei durch unmittelbaren Zwang gerechtfertigt gewesen. "Auf die plötzlich und unvorhersehbar eingetretene Bewusstlosigkeit des 31-Jährigen wurde von den Beamten unverzüglich mit sachgerechten, aber leider erfolglosen Rettungsmaßnahmen reagiert", heißt es in der Stellungnahme. Zuvor waren Vorwürfe laut geworden, zwischen der Fixierung des Mannes und seiner Bewusstlosigkeit seien fünf Minuten verstrichen. Dies lasse sich mit dem Ergebnis der Beweiserhebung und den Aussagen unbeteiligter Zeugen allerdings nicht in Einklang bringen. Der Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens hat sich damit nicht bestätigt, ein Ermittlungsverfahren wird also nicht eingeleitet.

Wie berichtet hatte der verstorbene 31-Jährige am Abend des 20. März einen Passanten gegen den Kopf geschlagen und so einen Polizeieinsatz ausgelöst. Gegen seine Festnahme wehrte er sich heftig, weswegen er von der Polizei zu Boden gebracht und gefesselt wurde. Dabei verlor der 31-Jährige das Bewusstsein und verstarb wenig später. Eine Obduktion ergab keine eindeutige Todesursache. Es sei davon auszugehen, "dass sich der Todeseintritt mit einem Zusammenspiel verschiedener Ursachen erklären lässt", so die Staatsanwaltschaft.