Freising
Ohne Genehmigung, dafür mit Haftbefehl
9. März 2016, 10:06 Uhr aktualisiert am 9. März 2016, 10:06 Uhr
Polizisten sind immer im Dienst. Das hat sich für einen Beamten der Bundespolizei wieder mal bewahrheitet, als er am Dienstag auf dem Weg zum Dienst am Moos-Airport war. In der S8 hat der Bundespolizist einen Akkordeonspieler kontrolliert und dabei festgestellt, dass der junge Mann mit Haftbefehl gesucht wurde. Der Beamte hatte den Rumänen überprüft, weil dieser offensichtlich um Geld bettelte.
Der 32-jährige Bundespolizist war auf dem Weg zur Spätschicht am Münchner Flughafen. Kaum hatte er die S 8 bestiegen, fiel ihm ein Musikant auf. Der junge Akkordeonspieler sorgte nicht nur für musikalische Unterhaltung in der Flughafen-S-Bahn, er wollte offensichtlich auch dafür entlohnt werden. Daher entschied sich der Uniformierte auf Höhe Daglfing, die Genehmigung des jungen Mann zu erfragen. Bei der Kontrolle kam dann heraus, dass der 20-jährige Musiker von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit Haftbefehl gesucht wurde.
Das Rosenheimer Amtsgericht hatte gegen den jungen Rumänen im September 2015 einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu zehn Euro wegen Erschleichens von Leistungen erlassen. Da der Schwarzfahrer keine Reaktion auf diesen Strafbefehl gezeigt hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Traunstein Ende Februar 2016 mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus.
Dieser Haftbefehl kam eben gestern zum Vorschein. Der Bundespolizist nahm den Rumänen samt Akkordeon dann auch gleich mit zum Dienst auf seine Wache im Terminal 1 des Moos-Airports.
Der Festgenommene selbst hatte wohl noch nicht genügend Geld eingenommen, um den geforderten Geldbetrag aufzubringen. Erst mit einem Anruf bei seinem Vater hatte der 20-Jährige Glück. Der Mann eilte zum Flughafen, um den fälligen Betrag für seinen Sohnzu begleichen. Nachdem die geforderte Geldstrafe plus Verfahrenskosten in Höhe von 70 Euro bei den Bundespolizisten abgegeben war, durfte der junge Rumäne die Wache der Bundespolizei samt Musikinsrument auch wieder verlassen.