Verdacht auf Subventionsbetrug

Große Razzia im Umfeld eines Glasherstellers aus Zwiesel


Bei den Durchsuchungen waren insgesamt 50 Beamte der Kriminalpolizei im Einsatz. (Symbolbild)

Bei den Durchsuchungen waren insgesamt 50 Beamte der Kriminalpolizei im Einsatz. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Staatsanwaltschaft Landshut und die Kripo haben am Mittwoch eine groß angelegte Razzia an mehreren Standorten im Zusammenhang mit einem Zwieseler Glashersteller durchgeführt. Es steht der Verdacht des Subventionsbetrugs per EEG-Umlage im Raum, auch Wirtschaftsprüfer waren möglicherweise involviert.

Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der Landshuter Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Niederbayern wurden ab den frühen Morgenstunden die Geschäftsräume des Glasherstellers in Zwiesel sowie zahlreiche Häuser und Wohnungen in ganz Niederbayern, in Oberbayern und in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Auch die Büroräume von zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Niederbayern und in München waren Ziel der Einsatzkräfte.

Im Raum steht demnach der Verdacht auf Subventionsbetrug mit der sogenannten "EEG-Umlage": Stromkostenintensive Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die "Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz" (EEG-Umlage) auf Antrag reduzieren. In diesem konkreten Fall haben Polizei und Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass das Zwieseler Unternehmen durch falsche Angaben in zwei Anträgen ab September 2014 zu Unrecht von der EEG-Umlage befreit wurde und sich so mindestens einen sechsstelligen Betrag gespart haben könnte. In der Pressemitteilung ist von insgesamt sechs Tatverdächtigen im Alter zwischen 39 und 74 Jahren die Rede.

Beim Vollzug der von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragten Durchsuchungsbeschlüsse waren rund 50 Beamte der Kriminalpolizeiinspektionen Landshut, Straubing, Passau, Ingolstadt, München und Aachen sowie mehrere Staatsanwälte beteiligt. Bei der Razzia wurden an zwölf Standorten umfangreiche schriftliche Unterlagen und enorme Datenmengen sichergestellt, die nun im Rahmen weiterer Ermittlungen ausgewertet werden.

Auf die im geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen: Die Tatverdächtigen gelten so lange als unschuldig, bis ein Gericht ihre Schuld zweifelsfrei festgestellt hat. Aufgrund der laufenden Ermittlungen konnten Polizei und Staatsanwaltschaft vorerst keine weiteren Auskünfte geben.