PI Plattling
Gegen Ausgangssperre verstoßen
5. April 2021, 10:26 Uhr aktualisiert am 5. April 2021, 10:26 Uhr
Am Ostersonntag, gegen 22.45 Uhr, wurde ein 18-jähriger Plattlinger in der Straubinger Straße in Plattling einer Kontrolle unterzogen. Da er keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung angeben konnten, wurde ein Verfahren nach dem Infektionsschutzgesetz gegen den offensichtlich Betrunkenen eingeleitet.
Am Ostersonntag gegen 23.40 Uhr wurde ein 35-jähriger Fahrzeugführer aus Moos in der Plattlinger Straße in Osterhofen einer Kontrolle unterzogen. Er und seine 24-jährige Begleiterin gaben an, dass sie gerade von Freunden nach Hause fahren würden und auf dem Weg nach Hause ihre Altkleider entsorgen wollten. Dies stellt keine triftigen Gründe zum Verlassen der Wohnung dar, weshalb gegen die beiden jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet wird.
Weitere Meldungen aus dem Polizeibericht der PI Plattling finden Sie auf den folgenden Seiten.
Osterhofen: Zu viele Hausstände bei Karaoke-Party
Am Ostersonntag gegen 23.55 Uhr wurde eine lautstarke Party in Osterhofen in der Bahnhofstraße mitgeteilt. Vor Ort konnten fünf Personen aus Osterhofen und Plattling festgestellt werden, welche aus drei Hausständen stammten und eine lautstarke Karaoke-Party feierten. Dies stellt einen Verstoß nach dem aktuell geltenden Infektionsschutzgesetz dar. Gegen alle Betroffenen wird nun Anzeige an das Landratsamt erstattet.
Stephansposching: Diebstahl auf Baustelle
Am Ostersonntag gegen 21.20 Uhr meldete ein aufmerksamer Zeuge ein verdächtiges Fahrzeug bei einer Baustelle neben der B8. Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt konnte der VW Multivan durch eine Streife der Polizei Plattling gestoppt werden. Der 60-jährige Fahrzeugführer aus Stephansposching hatte mehrere neue Randplatten aus Beton sowie dutzende Kopfsteinpflaster von der Baustelle entwendet und im Fahrzeug. Zudem hatte er alte Kurzzeitkennzeichen zur Täuschung an seinem Fahrzeug angebracht. Das Fahrzeug samt Diebesgut im Wert von etwa 140 Euro wurde sichergestellt. Der Dieb muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft bezüglich des Diebstahls sowie der Urkundenfälschung verantworten.