Landkreis Regensburg

Geflügelpest: Verdacht bestätigt


Es wurde ein Sperrbezirk um den Hobby-Geflügelbestand in Lappersdorf errichtet. (Symbolbild)

Es wurde ein Sperrbezirk um den Hobby-Geflügelbestand in Lappersdorf errichtet. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

In einem kleinen Hobby-Geflügelbestand im Markt Lappersdorf hat sich der Verdacht bestätigt: Ein Tier ist an der Geflügelpest verendet. Ein Sperrbezirk wurde errichtet.

Im Landkreis Regensburg gibt es nun den ersten bestätigten Fall von Geflügelpest. Bei einer verendeten Gans aus einem kleinen Hobby-Geflügelbestand mit 34 Tieren im Markt Lappersdorf konnte das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald das ansteckende Virus H5 N8 nachweisen. Bereits am Freitagabend wurden die übrigen Tiere des Bestandes gemäß Geflügelpestverordnung gekeult. Im Umkreis von drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelhalters hat das Landratsamt nun einen Sperrbezirk festgelegt. Der eingerichtete Sperrbezirk gilt ab sofort.

Im Landkreis Regensburg umfasst der Sperrbezirk 34 Ortsteile der Gemeinde Pettendorf und des Marktes Lappersdorf. Um das betroffene Gehöft wurde zusätzlich ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet der Stadt Regensburg. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den geltenden Anordnungen finden sich auf der Homepage des Landkreises Regensburg. Nach Feststellung des Veterinäramtes sind im Landkreis Regensburg im Sperrbezirk 72 Geflügelhalter mit 2.300 gemeldeten Tieren betroffen. Im Beobachtungsgebiet handelt es sich um 267 Geflügelhaltungen mit 243.860 gemeldeten Tieren.

Derzeit werden vom Friedrich-Loeffler-Institut noch zwei Verdachtsfälle auf Geflügelpest untersucht. Bei einer in der Gemeinde Pettendorf aufgefundenen Wildgans und bei einem in der Gemeinde Pentling verendeten Schwan wird geklärt, ob sie ebenfalls infiziert waren. Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, verendetes Wassergeflügel sowie größere Wildvögel dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Bußgeld

Der Hobbyzüchter, in dessen Bestand der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg aufgetreten ist, hatte sein Wassergeflügel (Enten, Gänse und Schwäne) entgegen der Stallpflicht nicht im Stall gehalten. Dadurch kam es mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Kontakt mit Wildvögeln und zu einer Ansteckung seiner Tiere.

Das Landratsamt hat daher ein Bußgeldverfahren gegen den betroffenen Geflügelhalter eingeleitet. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die Stallpflich kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden. Der Bestand des Geflügelhalters wurde bereits nach Bekanntwerden des Verdachts gesperrt. Bereits am Freitagabend wurden die 34 Hühner, Enten, Gänse und Schwäne gemäß Geflügelpestverordnung gekeult.

Weitere Sperrbezirke

Im Falle der an der Naab (Gemeinde Pettendorf) aufgefundenen Wildgans und des an der Donau (Gemeinde Pentling) verendeten Schwans, steht das Ergebnis durch das Friedrich-Loeffler-Institut, ob es sich bei den Wildvögeln um die hochpathogene Form des Virus H5 N8 handelt, noch aus. Trotzdem hat das Landratsamt um beide Fundorte im Radius von drei Kilometern ein Sperrgebiet sowie im Umkreis von zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.

Auf dem Gebiet der Gemeinden Pentling und Sinzing sind 20 Ortsteile vom Sperrbezirk betroffen. Um das Gebiet der Gemeinde Pettendorf umschließt der Sperrbezirk auch die Märkte Laaber und Nittendorf sowie die Gemeinde Pielenhofen mit insgesamt 22 Ortsteilen. Die Restriktionszonen erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet der Stadt Regensburg sowie im Fall von Pentling auch auf den Landkreis Kelheim. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den in den Restriktionszonen geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese sind unter www.landkreis-regensburg.de zu finden. Ebenso die Karten mit den eingezeichneten Sperrbezirken.

Zur Durchführung der amtstierärztlichen Untersuchungen in den neu festgelegten Sperrbezirken wird das Veterinäramt ebenfalls Unterstützung aus den benachbarten Landkreisen erhalten. Im Sperrbezirk, der die Gemeinden Pettendorf, Pielenhofen und die Märkte Nittendorf und Laaber umfasst, sind 48 Geflügelhaltungen mit 961 gemeldeten Tieren betroffen. Im Sperrbezirk Pentling beziehungsweise Sinzing sind es 44 Geflügelhalter mit insgesamt 1.114 gemeldeten Tieren.

Das Landratsamt mahnt eindringlich zur Einhaltung der Stallpflicht und erinnert noch einmal ausdrücklich an das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten.

Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

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