Landkreis Regensburg

Geflügelpest: Erste Sperrbezirke aufgehoben - Stallpflicht bleibt bestehen


Die Lage rund um die Geflügelpest im Landkreis Regensburg entspannt sich allmählich. Wie das Landratsamt Regensburg am Dienstag mitteilte, konnten erste Sperrbezirke wieder aufgehoben werden.

Die Lage rund um die Geflügelpest im Landkreis Regensburg entspannt sich allmählich. Wie das Landratsamt Regensburg am Dienstag mitteilte, konnten erste Sperrbezirke wieder aufgehoben werden.

Von Redaktion idowa

Die Lage rund um die Geflügelpest im Landkreis Regensburg entspannt sich allmählich. Wie das Landratsamt Regensburg am Dienstag mitteilte, konnten erste Sperrbezirke wieder aufgehoben werden. Dennoch bleibt auch weiterhin Vorsicht geboten. Es besteht weiterhin Stallpflicht. Im Stadtgebiet wurden außerdem weitere Verdachtsfälle gemeldet.

Die am 30. Januar 2017 vom Landratsamt errichteten Sperrbezirke in Zusammenhang mit den beiden Wildvogel-Geflügelpest-Fällen wurden am Dienstag, 21. Februar 2017, offiziell aufgehoben. Auf dem Gebiet der Gemeinden Pentling und Sinzing waren insgesamt 20 Ortsteile vom Sperrbezirk betroffen. Um das Gebiet der Gemeinde Pettendorf hatte der Sperrbezirk auch die Märkte Laaber und Nittendorf sowie die Gemeinde Pielenhofen mit insgesamt 22 Ortsteilen eingeschlossen. Diese Sperrbezirke wurden aufgehoben und gehen ab sofort in das jeweilige Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern um den Fundort der beiden Wildvögel über. Hier gelten die Fristen bis einschließlich Mittwoch, 1. März 2017.

Auch die Sperrbezirke Lappersdorf und Zeitlarn können offenbar schon bald aufgehoben werden. Das zuständige Veterinäramt hat hier bereits entsprechende Kontrollen durchgeführt. Die Fristen für diese beiden Sperrbezirke gelten daher nur noch bis einschließlich Freitag, 3. März 2017. Danach gehen auch diese beiden Sperrbezirke in das jeweilige Beobachtungsgebiet über. Die im Beobachtungsgebiet festgelegten Anordnungen gelten bis einschließlich Sonntag, 12. März 2017.

Innerhalb der bestehenden Restrikitionszonen dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern. Wie ein Sprecher des Landratsamtes betont, gelte auch weiterhin die Stallpflicht.

Von den amtstierärztlichen Untersuchungen in den Geflügelpest-Sperrbezirken (Lappersdorf und Zeitlarn) sowie in den Wildgeflügelpest-Sperrbezirken (Pentling und Pettendorf) waren insgesamt 145 Geflügelhaltungen betroffen. Davon wurden 61 Betriebe labordiagnostisch untersucht. Alle Proben waren negativ. Es gibt also keine weiteren Verdachtsfälle im Landkreis Regensburg.

Weitere Verdachtsfälle gibt es dagegen im Stadtgebiet Regensburg bei einem Graureiher und einer Wildente. Da die Stadt Regensburg aufgrund des aktuellen Wildvogelfundes die für das Beobachtungsgebiet geltenden Fristen verlängert hat, wurde die bestehende Allgemeinverfügung des Landratsamtes ebenfalls bezüglich der entsprechenden Fristen aktualisiert. Die am 1. Februar verfügte und am 9. Februar erweiterte Allgemeinverfügung und die darin enthaltenen Regelungen werden bis zum 23. März 2017 verlängert.