Landkreis Erding

Aus dem Polizeibericht der PI Erding


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Oberding: Unfallflucht

Am Montag, 11. Dezember, gegen 8.25 Uhr kam einer 59-jährigen Fahrerin eines Mercedes Sprinter auf der Kreisstraße ED 5 von Schwaig kommend eine Fahrzeugkolonne entgegen. Dabei kam ein unbekanntes Fahrzeug der Fahrzeugkolonne leicht auf die Gegenfahrbahn und touchierte dabei den Außenspiegel des Sprinters. Der oder die Fahrer/Fahrerin des unbekannten Fahrzeugs setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der Sachschaden beträgt rund 275 Euro.

Erding: Unfallflucht

Am Montag, 11. Dezember, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.40 Uhr fuhr ein unbekannter Täter gegen einen silbermetallicfarbenen BMW 3er der auf einem Parkplatz des Gestütrings geparkt war. Dabei wurden die Beifahrertür und der Außenspiegel beschädigt. Der Sachschaden beträgt rund 500 Euro.

Eitting: Wildunfall

Am Montag, 11. Dezember, gegen 17.10 Uhr meldete ein 33-jähriger Fahrer eines Mercedes telefonisch der Polizeiinspektion Erding, dass ihm am Morgen auf der Kreisstraße ED 19 ein Reh ins Fahrzeug gelaufen sei. Das Reh sei anschließend weitergelaufen. Der Grund des Anrufes war, dass der Mercedes-Fahrer eine Beschädigung an seinem PAuto feststellte und für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung benötigen würde. Als Grund seiner verspäteten Mitteilung nannte der aus Landshut stammende Kfz-Mechaniker Zeitdruck. Erst mit einer Verspätung von zehn Stunden konnte deshalb die Polizeiinspektion Erding den zuständige Jagdpächter verständigen. Der Mercedes-Fahrer wurde gebeten, sein Fahrzeug bei der Polizeiinspektion Landshut wegen der Aufnahme eines Wildunfalls vorzustellen. Für das Ausstellen einer Wildunfallbescheinigung werden von der Polizei eine Gebühr von acht Euro erhoben. Zudem wird dem Landratsamt Erding eine Anzeige gegen den Autofahrer wegen der verspäteten Anzeige eines Wildunfalles nach dem Bayerischen Jagdgesetz vorgelegt. Die Polizeiinspektion Erding bittet darauf hinzuweisen, dass Wildunfälle unverzüglich dem Jagdrevierinhaber oder der Polizei mitzuteilen sind. Damit wird gewährleistet, dass der Revierinhaber dem verletzten Tier nachstellen und dieses dann erlegen kann.