Gericht

Verurteilung im Schleuserprozess "wenig wahrscheinlich"

Ein Flüchtlingsunglück mit 13 Toten in der Ägäis kann Angeklagter strafrechtlich wohl nicht angerechnet werden. Der Prozess ist Teil eines Gesamtkomplexes gegen Schleuser.


Die 51-Jährige flüchtete selbst aus dem Iran und finanzierte später die Schleusungen für ihre Kinder, die Mutter und mehrere weitere Verwandte.

Die 51-Jährige flüchtete selbst aus dem Iran und finanzierte später die Schleusungen für ihre Kinder, die Mutter und mehrere weitere Verwandte.

Ein tragisches Unglück lässt sich schwer in Paragrafen fassen - das hat ein ausführliches Rechtsgespräch deutlich gemacht, das am Donnerstag im Landshuter Prozess gegen eine mutmaßliche Schleuserin zwischen den Verfahrensbeteiligten geführt worden ist. Wie Vorsitzender Richter Ralph Reiter im Anschluss bekannt gab, ist nach vorläufiger Beweisaufnahme aus Sicht der ersten Strafkammer eine Verurteilung der 51-jährigen Iranerin wegen Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge "wenig wahrscheinlich".

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