Bayern
Mord aus Hilflosigkeit
30. November 2018, 23:27 Uhr aktualisiert am 30. November 2018, 23:27 Uhr
Von
Redaktion Regionales
Es war Mord, doch der Täter muss nicht lebenslang hinter Gitter. Weil die Tötung der Ehefrau nach Ansicht der Richter von besonderen Umständen begleitet war, wichen sie von der "normalen" Strafe ab.
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