Urteil im Doppelmord-Prozess

Lebenslang für Mexiko-Heinz


Der Doppelmord wird mit der höchsten Strafe gesühnt, die das Gesetz vorsieht: Karlheinz R. (l.) muss lebenslang ins Gefängnis.

Der Doppelmord wird mit der höchsten Strafe gesühnt, die das Gesetz vorsieht: Karlheinz R. (l.) muss lebenslang ins Gefängnis.

Von Wolfgang Houschka

Als das Urteil verkündet wurde, tat der in seinem Freundeskreis als "Mexiko-Heinz" bekannte Karlheinz R. das, was er über fünf Prozesstage hinweg im Amberger Schwurgerichtssaal permanent gemacht hatte: Er drehte allen demonstrativ den Rücken zu. Was der 57-Jährige in der nahezu einstündigen Begründung der Vorsitzenden Richterin Jutta Schmiedel hörte, waren Sätze, die gesagt werden mussten: Er sei ein notorischer Rechtsbrecher, der am 27. Juni 2020 in Büchelkühn bei Schwandorf zwei Menschen erstach, die nach seiner Vorstellung nicht mehr weiterleben durften.

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