Tariflohnpflicht
Holetschek: Pflegebedürftige nicht belasten
31. August 2022, 8:33 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 19:02 Uhr
Die ab September geltende Tariflohnpflicht in Pflegeeinrichtungen darf nach Meinung von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) Pflegebedürftige nicht belasten.
"Klar ist, dass Mehrkosten für Tariflöhne in den Vergütungsverhandlungen Berücksichtigung finden müssen. Die entstehenden Mehrkosten dürfen jedoch nicht in Form höherer pflegebedingter Eigenanteile auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden", sagte Holetschek am Mittwoch in München. Die Pflegeversicherung müsse einen spürbaren Beitrag zur Absicherung des finanziellen Risikos leisten, zudem dürften künftige Generationen nicht übermäßig belastet werden.
Die Tariflohnpflicht nannte Holetschek einen wichtigen Schritt. Gute Pflege und gutes Personal gebe es nur durch angemessene Bezahlung und attraktive Rahmenbedingungen. Er sieht die Bundesregierung in der Pflicht. Sie müsse umgehend Maßnahmen ergreifen, damit Pflegeeinrichtungen weiter wirtschaftlich arbeiten könnten und Pflegebedürftige und ihre Familien nicht in finanzielle Not gerieten. Er forderte eine gesamtgesellschaftliche Bereitschaft, mehr Geld in die pflegerische Versorgung zu investieren. Zudem müsse man mehr Menschen für die Arbeit in der Pflege begeistern.