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Geflügelpest im Kreis Ansbach: Maßnahmen werden aufgehoben


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An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk».

Die wegen des Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Ansbach verhängten Maßnahmen werden wieder aufgehoben. Nach Angaben des Landratsamtes gab es seit dem Ausbruch Mitte März in einem Geflügelbetrieb in Leutershausen keine weitere Übertragung der Krankheit mehr. Die Einschränkungen in der Überwachungszone um den Betrieb würden deshalb zum Samstag aufgehoben, teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Damit falle insbesondere die Aufstallpflicht für Geflügel weg.

Nach Bekanntwerden der Seuche waren 15.000 Mastputen getötet worden. Zudem hatte es auch für benachbarte Betriebe erhebliche Einschränkungen gegeben. Ein Teil der Maßnahmen wurde bereits Mitte April aufgehoben.

Nach Ansicht der Behörde ist die Gefahr der Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern und angrenzenden Regionen Baden-Württembergs noch nicht gebannt. Geflügelhalter sollten weiterhin etwa beim Gang in den Stall Schuhe wechseln und kein Oberflächenwasser für die Tränke nutzen.