Corona-Soforthilfen

Freistaat Bayern startet Prüfverfahren


Viele Unternehmen und Selbstständige hatten in der Corona-Krise Geld vom Staat bekommen. (Symbolbild)

Viele Unternehmen und Selbstständige hatten in der Corona-Krise Geld vom Staat bekommen. (Symbolbild)

Von dpa

Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Auszahlung der ersten Corona-Soforthilfen von Bund und Ländern startet in diesen Tagen das Prüfverfahren für Unternehmen und Selbstständige.

Nach Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums erhalten alle Unternehmen, die von März bis Mai 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, derzeit Post von den Bewilligungsstellen. Darin sei der Zugang zu einer Online-Plattform hinterlegt, über die sich die Abwicklung der erhaltenen Soforthilfen abschließen lasse.

Der Bund und der Freistaat hatten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt, um drohende Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern. Unternehmen und Selbstständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihr Liquiditätsengpass in den folgenden drei Monaten sein würde. Nun gelte es zu prüfen, ob die damalige Prognose tatsächlich so eingetreten sei, hieß es.

Über die Online-Plattform sollen mögliche oder anteilige Rückzahlungen registriert werden, sofern 2020 zu viel Soforthilfe ausbezahlt wurde. Etwaige Rückzahlungen seien bis zum 30. Juni 2023 möglich. In besonderen Einzelfällen sei ab Mitte Juni 2023 die Vereinbarung von Ratenzahlungen möglich. Eine schnelle Rückzahlung noch im Jahr 2022 könne aber steuerliche Vorteile mit sich bringen.