Soziale Medien

Falschmeldungen zu angeblicher Vergewaltigung in Weiden in der Oberpfalz


Die Online-Verbreitung von Falschmeldungen kann eine Straftat sein. (Symbolbild)

Die Online-Verbreitung von Falschmeldungen kann eine Straftat sein. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

In sozialen Netzwerken sind Meldungen über eine vermeintliche Vergewaltigung durch mehrere Männer im Max-Reger-Park in Weiden in der Oberpfalz aufgetreten, wie aus der Pressemitteilung der Kriminalpolizei Weiden hervorgeht. Es handelt sich dabei um Gerüchte, die nicht polizeilich bestätigt werden konnten. 

Seit Montag wird in sozialen Medien behauptet, die von mehreren Männern missbrauchte Frau liege verletzt im Krankenhaus. Weder polizeiliche Ermittlungen haben allerdings Anhaltspunkte auf einen solchen Vorfall ergeben noch konnte in den Krankenhäusern ein derartiger Fall bestätigt werden. Diverse Kommentare auf den Plattformen werden nun auf strafrechtliche Relevanz geprüft. Falls es tatsächliche Zeugen für einen solchen Vorfall gibt, werden diese ausdrücklich gebeten, sich bei der Polizei zu melden. 

Opfer von Straftaten können sich jederzeit an die Polizei wenden. Das Verbreiten von Falschmeldungen im Internet kann jedoch eine Straftat darstellen.