Strafprozess
Ex-Audi-Chef Stadler verhandelt über Geständnis
24. April 2023, 17:47 Uhr
Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler verhandelt im Prozess um geschönte Abgaswerte bei Dieselautos über ein Geständnis. Der Vorsitzende Richter Stefan Weickert sagte am Dienstag, das Gericht habe Stadler wie allen Angeklagten bei vollen Geständnissen Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren in Aussicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft "könnte damit leben", wenn Stadler eine Bewährungsauflage in Millionenhöhe zahlen müsste. Für Dienstagnachmittag sei ein weiteres Gespräch mit Stadlers Verteidigern geplant, sagte der Richter. Der frühere Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, legte am Dienstag im Prozess ein Geständnis ab, obwohl die Staatsanwaltschaft die vom Gericht vorgeschlagene Verständigung in seinem Fall ablehnte.
Nach vorläufiger Einschätzung der Wirtschaftsstrafkammer dürfte Stadler spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert gewesen sein könnten. Er hätte der Sache auf den Grund gehen und und die Handelspartner informieren müssen. Stattdessen habe er den Verkauf der Autos weiter geduldet.
Hatz gab zu, er habe die Ausgestaltung der Software veranlasst, mit der die Stickoxid-Grenzwerte der Dieselmotoren zwar auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Straße. Damit konnte sich der Autobauer den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung sparen. Er habe die Möglichkeit erkannt und hingenommen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut wurden, erklärte Hatz in dem von seinem Verteidiger verlesenen Geständnis.
Das Gericht hatte für Hatz bei einem vollen Geständnis eine Bewährungsstrafe und eine Bewährungsauflage von 400 000 Euro vorgeschlagen. Hatz' Verteidigung stimmte zu, aber die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe ohne Bewährung. Denn Hatz sei in sehr hoher Position für einen beträchtlichen Schaden verantwortlich, und das Geständnis komme sehr spät.
Eine Verständigung erreichte das Gericht im Falle eines mitangeklagten Leitenden Ingenieurs. Er soll bei Zahlung von 50 000 Euro zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden.