Beherbergungsverbot in Bayern
Dehoga kritisiert Söders Beschluss: "Mehr Vorlaufzeit"
7. Oktober 2020, 15:12 Uhr aktualisiert am 2. April 2023, 10:33 Uhr
Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test dürfen von diesem Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in München an.
Das sogenannte Beherbergungsverbot soll demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Die genauen Gebiete müssen allerdings noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden. Söder erklärte, diese bedeute "eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen". Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten.
Gültig auch für Berliner Bezirke
Das Beherbergungsverbot in Bayern wird auch für Reisende aus Corona-Hotspots innerhalb Berlins gelten. Damit dürfen auch Reisende aus Berliner Bezirken, in denen der Sieben-Tages-Inzidenzwert über 50 liegt, ohne negativen Corona-Test nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten. Dies soll auch dann gelten, wenn das Land Berlin insgesamt unter der kritischen 50er-Marke bleibt.
Dehoga Bayern will mehr Vorlaufzeit
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband sieht das von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Corona-Risikogebieten kritisch. "Wir brauchen als Branche mehr Vorlaufzeit", sagte der Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. "Wenn ein Gast im Hotel steht und dann sehe ich erst im Meldeschein, er kommt aus einem Risikogebiet, was mache ich dann?" Die Betriebe müssten sich auf so etwas einstellen können und wissen, wie sie es umsetzen können.
Geppert forderte stattdessen ein bundesweit einheitliches Verfahren beim Umgang mit Menschen aus Corona-Hotspots. Bewohner solcher Gebiete sollten ohne einen negativen Coronatest nicht ausreisen können, das sei transparenter und erfolgreicher, als eine Prüfung beim Gastgeber vor Ort, sagte er. Außerdem stelle sich die Frage, wer die Stornierungskosten dann zahle. Bei einem Beherbergungsverbot bleibe der Hotelier auf den Kosten sitzen. Könnten die Gäste dagegen gar nicht erst anreisen, seien sie selbst verantwortlich.