Nur vereinzelte Lockerungen
Bayern bleibt bei strikterer Corona-Notbremse
27. April 2021, 13:52 Uhr aktualisiert am 6. April 2023, 14:33 Uhr
100 statt 165: Die Corona-Regeln an bayerischen Schulen bleiben wie gehabt. Manche Geschäfte dürfen sich aber über Lockerungen freuen. Das letzte Wort in der Koalition ist noch nicht überall gesprochen.
In Bayern bleibt es bis auf Weiteres beim strikteren Corona-Grenzwert für Distanzunterricht an Schulen. Auch Joggen und Spazierengehen bleibt in Corona-Hotspots nach 22 Uhr verboten. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München mit. Andererseits gibt es auch Lockerungen: Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien und Buchhandlungen dürfen in Bayern wieder unabhängig von den aktuellen Corona-Zahlen öffnen. Hier setzt Bayern eine Ausnahmeregelung in der neuen bundesweiten Notbremsen-Regelung für Corona-Hotspots um.
Bei den Schulen verfährt Bayern dagegen strenger als in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Damit ist auch weiterhin in Regionen mit 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche oder mehr, lediglich Distanzunterricht erlaubt - Abschlussklassen und Viertklässler ausgenommen. Man bleibe bei der Schutzfunktion für Kinder, Eltern und Familien, sagte Söder. Die Freien Wähler als kleiner CSU-Koalitionspartner hatten demnach mit ihrer Forderung, den Grenzwert der Sieben-Tage-Inzidenz - wie in der bundesweiten Notbremsen-Regelung vorgesehen - auf 165 anzuheben, zunächst keinen Erfolg. Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kündigte dazu aber weitere Gespräche mit dem Koalitionspartner an.
Genauso bleibt es bei der in Bayern strikteren Auslegung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung in Corona-Hotspots. Die Bundes-Notbremse sieht eigentlich vor, dass Personen in Hotspots ab einer 100er-Inzidenz nach 22.00 Uhr bis Mitternacht noch alleine vor die Tür dürfen, etwa um zu joggen. Dies bleibt in Bayern verboten.
Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien und Buchhandlungen hatten in Bayern lange unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, also dem Wert der Neuansteckungen je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, öffnen dürfen, ebenso wie Baumärkte. Zuletzt hatten dann aber wieder die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs gegolten. Das ändert sich nun wieder. Baumärkte aber bleiben von der neuen Ausnahmeregelung ausgenommen.
Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen künftig ebenfalls auch oberhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unter Auflagen öffnen, etwa mit einem aktuellen negativen Corona-Tests.
Die Impfpriorisierung will Bayern schon Mitte bis Ende Mai aufheben. Der Schwerpunkt solle auf Betrieben und Familien liegen, sagte Söder. Und im Juni solle bewusst ein Angebot für junge Menschen gemacht werden. "Wir wollen dann die Abschlussklassen impfen, insbesondere Abiturienten und berufliche Abschlussklassen", sagte Söder.
Vollständig Geimpfte werden in Bayern nach Worten Söders bereits ab diesen Mittwoch negativ auf Corona Getesteten gleichgestellt. Der Freistaat setzt damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen müssen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen. Wer zweimal geimpft sei und "nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrechte zurückversetzt werden", sagte Söder.