Infektionsschutzgesetz

Corona-Regeln gelockert: Viele bleiben aber bis 2. April


Bis zum 2. April bleibt es in Bayern aber bei den 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht, auch in Schulen oder im Handel - mit einer Ausnahme. (Symbolbild)

Bis zum 2. April bleibt es in Bayern aber bei den 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht, auch in Schulen oder im Handel - mit einer Ausnahme. (Symbolbild)

Von dpa

Die Corona-Zahlen sind so hoch wie nie zuvor. Dennoch entfallen nun schrittweise alle Corona-Regeln - die ersten schon zum Wochenende.

Auch in Bayern werden reihenweise Corona-Regeln gelockert: Unter anderem entfallen seit heute jegliche Kapazitäts- und Personenobergrenzen für Veranstaltungen sowie das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie. Bis zum 2. April bleibt es in Bayern aber bei den 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht, auch in Schulen oder im Handel - mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später auch in den 5. und 6. Klassen.

Lesen Sie hierzu Corona-Regeln: Was aktuell in Bayern gilt

Mit dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz hat die Bundesregierung durchgesetzt, dass an diesem Wochenende bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Auch für Bayern bedeutet dies nicht nur das Aus für alle Kapazitäts- und Personenobergrenzen sowie das Tanz- und Musikverbot, sondern es entfallen auch jegliche Kontaktbeschränkungen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern sowie bestehende Möglichkeiten zu Alkoholverkaufs- und -konsumverboten. In Kitas müssen ab sofort keine festen Gruppen mehr gebildet werden.

Bayern nutzt dann allerdings überall, wo dies rechtlich möglich ist, eine Übergangsfrist im neuen Gesetz aus. Deshalb bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen Zugangsbeschränkungen (nur für Geimpfte/Genesene/Getestete), also etwa 2G im Freizeitbereich, 2G plus in Diskotheken oder 3G in Gaststätten und Hochschulen. Im Handel, in Freizeiteinrichtungen und anderswo gilt weiter FFP2-Maskenpflicht.

Eine gezielte Lockerung gibt es aber ab heute: In Seilbahnen entfällt die 2G-Regelung, es gibt dann keine Zugangsbeschränkungen mehr. Allerdings bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Kabinen.

Bundesweit bleibt es - und das dann auch über den 2. April hinaus - weiterhin bei Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie bei Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen.