Enthauptung in Regener Obdachlosenheim

22-Jähriger muss in Psychiatrie


Im Sicherungsverfahren um die Tötung in einer Obdachlosenunterkunft in Regen fiel das Urteil.

Im Sicherungsverfahren um die Tötung in einer Obdachlosenunterkunft in Regen fiel das Urteil.

Der Kopf des Beschuldigten ist gesenkt, als die Kirchglocken 9 Uhr läuten. Er hatte die Augen geschlossen, wartete wie die anderen Prozessbeteiligten auf die Kammer. Am Montagmorgen fand auch eine Zuschauerin in den Sitzungssaal des Landgerichts Deggendorf. Das Interesse am Verfahren um die Tötung eines Mannes in einer Regener Obdachlosenunterkunft blieb auch am Tag des Urteils hinter den Erwartungen. Nach vier Verhandlungstagen mit Aussagen von 25 Zeugen und drei Sachverständigen verlas Vorsitzender Georg Meiski das Urteil. Der 22-jährige Somalier muss in die Psychiatrie.

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